Alle die, denen nicht genug vom Einkommen zum Leben bleibt. Wer eine geringe Rente bezieht, das Arbeitslosengeld II bekommt, wem ergänzende Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch II zustehen, wer durch Überschuldung Probleme hat. Kurz: Wer unter der europäischen Armutsgrenze liegt.
Als eingetragener Verein unterliegen wir keinen Vorschriften, wem wir unsere Hilfe zukommen lassen. Wir entscheiden selber.



Hinweise































